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Von außerhalb des EWR/EFTA-Raums

Ich habe ein Familienmitglied in Island

Eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Familienzusammenführung wird dem nächsten Verwandten einer in Island lebenden Person erteilt.

Die Voraussetzungen und Rechte bei einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung können je nach Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis unterschiedlich sein.

Aufenthaltserlaubnis wegen Familienzusammenführung

Die Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner ist für eine Person, die beabsichtigt, nach Island zu ziehen, um dort mit ihrem Ehepartner zu leben. Die Erlaubnis wird auf der Grundlage von Ehe und Zusammenleben erteilt. Der Begriff Ehepartner bezieht sich sowohl auf eheliche Ehepartner als auch auf zusammenlebende Ehepartner.

Eine Aufenthaltserlaubnis für Kinder wird erteilt, damit diese mit ihren Eltern in Island wiedervereint werden können. Nach dem Ausländergesetz ist ein Kind eine Person unter 18 Jahren, die nicht verheiratet ist.

Die Aufenthaltserlaubnis wird einer Person im Alter von 67 Jahren oder älter erteilt, die ein erwachsenes Kind in Island hat, mit dem sie wieder zusammengeführt werden möchte.

Die Erlaubnis wird dem sorgeberechtigten Elternteil eines Kindes unter 18 Jahren erteilt, das in Island lebt, wenn es notwendig ist entweder

  • den Kontakt des Elternteils mit dem Kind aufrechtzuerhalten oder
  • für ein isländisches Kind, weiterhin in Island zu leben.

Familienzusammenführung für Flüchtlinge

Informationen zu Aufenthaltstiteln aufgrund Familiennachzugs für Flüchtlinge finden Sie auf der Webseite des Roten Kreuzes.

Eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Familienzusammenführung wird dem nächsten Verwandten einer in Island lebenden Person erteilt.